Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    SV-Rundschreiben - Lebensarbeitszeitkonten

    Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum SV-Rundschreiben Ziffer 4.6.2.3 (Monatliche Ermittlung des beitragspflichtigen Entgeltguthabens). Dort heißt es, dass im Fall einer Einbringung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt in das Wertguthaben, die SV-Luft für das eingebrachte Arbeitsentgelt entsprechend der Regelung zur Verbeitragung von Einmalzahlungen zu ermitteln ist:


    Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des einzelnen Versicherungszweigs mit dem bisherigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu vergleichen.


    Weiter unten im gleichen Kapitel heißt es jedoch, dass eine monatliche Bewertung des beitragspflichtigen Entgeltguthabens jedoch nicht empfohlen wird , weil spätere Einmalzahlungen i. d. R. dazu führen, dass bisher gebildete beitragspflichtige Entgeltguthaben sowie das laufende beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit der (anteiligen) Jahresbeitragsbemessungsgrenze abzugleichen sind.


    Stehen diese Aussagen nicht im Widerspruch zueinander? Wenn eine monatliche Betrachtung nicht empfohlen wird, wie sollen dann Einmalzahlungen sonst behandelt werden?


    Viele Grüße

  • 02
    RE: SV-Rundschreiben - Lebensarbeitszeitkonten

    Hallo Herr Schmidt,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: SV-Rundschreiben - Lebensarbeitszeitkonten

    Hallo Herr Schmidt,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihr Verständnis.
     
    Die von Ihnen beschriebene Regelung, die sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassenspitzenverbände vom 31.03.2009 zu den „Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht“ ergibt, sagt aus, dass im Fall einer Einbringung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt in das Wertguthaben, die sogenannte SV-Luft für das eingebrachte Arbeitsentgelt entsprechend der Regelung zur Verbeitragung von Einmalzahlungen zu ermitteln ist.
     
    Bei der Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des einzelnen Versicherungszweigs mit dem bisherigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu vergleichen.
     
    Die von Ihnen beschriebene Empfehlung, eine monatliche Bewertung des beitragspflichtigen Entgeltguthabens nicht durchzuführen, ergibt sich nach unserem Verständnis aus der Intension des Gesetzgebers, der eine Prüfung nur in den Monaten für sinnvoll erachtet, in denen neben dem laufenden Entgelten auch ein einmaliges Entgelt gewährt wird.    
     
    In Monaten ohne einmaliges Entgelt ergibt auch nach unserer Auffassung keine Notwendigkeit einer „gesonderten“ beitragsrechtlichen Bewertung.
     
    Aufgrund der äußerst komplexen Thematik wäre es für uns zielführend, in Zweifelsfällen eine beitragsrechtliche Stellungnahme bei der einzugsberechtigten Krankenkasse anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.