Hallo,
welcher Personengruppenschlüssel und SV Schlüssel ist anzuwenden?
MA, geb. 01.01.1961
Rentenbeginn 01.06.2024
Arbeitet weiterhin Teilzeit.
Danke und viel Grüße
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Hallo JGue,
um in Ihrem Fall eine konkrete Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir um Information, um welche Rentenart (z. B Rente für langjährig Versicherte) es sich handelt und ob diese Rente als „Vollrente“ oder als „Teilrente“ bezogen wird.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Es handelt sich um eine Rente mit Abschlägen (Teilrente)
Hallo JGue,
beziehen gesetzlich krankenversicherte Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente (z. B. für langjährig Versicherte), besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht, sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze übersteigt (Personengruppenschlüssel „101“).
Da bei Teilrentenbeziehern in der Krankenversicherung weiterhin der allgemeine Beitragssatz zum Tragen kommt, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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