Expertenforum - SV-rechtliche Beurteilung Werkstudentin mit Fernstudium

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  • 01
    SV-rechtliche Beurteilung Werkstudentin mit Fernstudium

    Sehr geehrtes Expertenforum,


    wir haben eine Werkstudentin (SV-Schlüssel 0100) beschäftigt, die ein Fernstudium absolviert. Sie arbeitet regelmäßig mehr als 20 Std. in der Woche. Ist dies für 26 Wochen im Jahr möglich, ohne dass eine generelle SV-Pflicht in allen Zwiegen eintritt?


    Viele Grüße

    Karin Weber

  • 02
    RE: SV-rechtliche Beurteilung Werkstudentin mit Fernstudium

    Sehr geehrte Frau Weber,
     
    jede Hochschule und Universität, welche „Präsenzstudien“ ermöglicht, führt bestimmte Ferienzeiten. Vor allem Semesterferien sind an allen Hochschulen vorgeschrieben.
    Während dieser Zeit entfallen sämtliche Vorlesungen und die Studierenden erhalten Zeit, zu lernen, sich auf das kommende Semester vorzubereiten oder sich zu erholen.
     
    Typisch für „Fernstudien“ an Fernhochschulen ist dagegen der durchgehende Unterricht. Die Studierenden werden nicht nach Semestern betreut oder die Dauer des Studiums in Semester eingeteilt. Da der Unterricht durchgehend ist, entfallen sämtliche Ferienzeiten. Dies schließt auch die Semesterferien mit ein. Fernstudierende entscheiden somit selbst, wenn sie eine Woche Ferien benötigen.
     
    Anbieter von Fernunistudiengängen beantworten die Frage, ob das jeweilige Institut fixe Ferienzeiten besitzt, in ihren Informationsunterlagen. Hierbei weisen die Anbieter in der Regel darauf hin, dass „Ferien“ nicht vorhanden sind, allerdings durch die freie Lerneinteilung jederzeit persönliche „Ferien“ abgehalten werden können. Dennoch sollten die „Ferien“ nicht mit Pflichtterminen wie etwa Prüfungen und Präsenzveranstaltungen übereinstimmen. Da das Fernstudium durchgängig über mehrere Monate hinweg besucht wird, entfallen nach unserer Auffassung die typischen Ferienzeiten und somit auch die Semesterferien.
     
    Demzufolge unterliegt bei einem Überschreiten der 20-Stunden-Grenze das Beschäftigungsverhältnis prinzipiell der Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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