Sehr geehrtes Experten-Team,
ich bitte um Mitteilung, welches SV-Recht für folgende Fallkonstellation anzuwenden ist:
Unser Arbeitnehmer wohnt in Italien. Er ist in Deutschland abhängig beschäftigt. Eine weitere abhängige Beschäftigung liegt nicht vor. Allerdings ist er gleichzeitig in Italien selbstständig erwerbstätig. Die Hauptbeschäftigung wird in Deutschland ausgeübt. Eine A1-Bescheinigung wurde in Italien abgelehnt.
Ist in diesem Fall deutsches oder italienisches SV-Recht anzuwenden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Sabine H.