Expertenforum - SV-rechtliche Beurteilung einer Beschäftigung mit Auslandsbezug

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  • 01
    SV-rechtliche Beurteilung einer Beschäftigung mit Auslandsbezug

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    ich bitte um Mitteilung, welches SV-Recht für folgende Fallkonstellation anzuwenden ist:


    Unser Arbeitnehmer wohnt in Italien. Er ist in Deutschland abhängig beschäftigt. Eine weitere abhängige Beschäftigung liegt nicht vor. Allerdings ist er gleichzeitig in Italien selbstständig erwerbstätig. Die Hauptbeschäftigung wird in Deutschland ausgeübt. Eine A1-Bescheinigung wurde in Italien abgelehnt.


    Ist in diesem Fall deutsches oder italienisches SV-Recht anzuwenden?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    Viele Grüße

    Sabine H.

  • 02
    RE: SV-rechtliche Beurteilung einer Beschäftigung mit Auslandsbezug

    Guten Tag,
      
    eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle Sozialversicherungszweige. Die Grundsätze sind jedoch nur anwendbar, wenn es keine vorrangigen Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts gibt. Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.

    Personen die in einem Mitgliedsstaat als Beschäftigte und in einem anderen Mitgliedsstaat als Selbstständige erwerbstätig sind, unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem sie beschäftigt sind.

    Somit unterliegt der Arbeitnehmende den deutschen Rechtsvorschriften und eine Anmeldung zur Sozialversicherung ist vorzunehmen.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der deutschen Verbindungsstelle Ausland – DVKA.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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