Liebes Expertenteam,
wir haben im Rahmen einer praxisintegrierten Umschulung (PIUS) zum anerkannten Erzieher:in
eine Person zum 02.06.2025 eingestellt. Angeboten wird diese Umschulung von der Wifa Gruppe GmbH als Teilzeitvariante über 36 Monate mit dem Abschluss anerkannte:r Erzieher:in. Vorgegeben ist neben dem Arbeitslosengeld eine Praktikumsvergütung von höchstens 400 Euro netto anrechnungsfrei. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung haben wir Zweifel,
- ob es sich um einen Praktikanten PGS 105 oder eine Auszubildende PGS 102 (vergleichbar mit PIA) handelt - in unserem Fall wäre es der PGS 121 bei einer Praktikumsvergütung in Höhe von 300 Euro
und
- ist die von uns gezahlte Praktikumsvergütung ist mit dem SV-Schlüssel 1111
oder 1101 (AV-frei wegen Bezug von Arbeitslosengeld
zu melden.
Wir konnten hierzu keine einschlägigen Informationen finden und bedanken uns im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen