Sehr geehrtes Expertenteam,
wie verhält es sich bzgl. Mehrfachbeschäftigung, wenn ein AN/ANin zwei SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse hat.
Wann liegt eine MfB mit bzw. ohne Geringverdienergrenze vor bzw. Mfb im Übergangsbereich? Ist die eigene Arbeitgeber-Eingabe nur auf das eigene Beschäftigungsverhältnis zu beziehen?
weitere Nachfrage zum Online-Seminar Trends&Tipps 2023, AU-S. 40, Beispiel. Warum spielt hier nicht die 12-Monatsgrenze auch eine Rolle?
Vielen Dank Ihnen vorab.