Liebes Team,
bei unserem Mandanten wurde eine LSt-Prüfung vorgenommen. Hierbei kam raus, dass es der Mandant versäumt hat, alle Zuwendungen an die Mitarbeiter ins Lohnkonto aufzunehmen. Der Vereinfachung halber wurde jetzt festgesetzt, dass für die Prüfungsjahre jeweils ein festgelegter Prozentsatz der kummulierten Zuwendungen pauschal nach 37b versteuert werden soll. Nun ist es ja aber so, dass bei dieser Art der Versteuerung auch SV-Beiträge anfallen.
Nun ist es so, dass es ein großer Mandant mit über 100 Mitarbeitern und dementsprechend vielen Krankenkassen ist. Eine "korrekte" Aufdröselung der SV-Beiträge auf die Mitarbeiter / die Krankenkasse ist im Rahmen der oben genannten Regelung schlichtweg nicht möglich. Gibt es hierfür eine probate Regelung zB nach einer Quotienregelung hinsichtlich der Beitragssummen oder ähnliches oder gibt es hier eine alternative Anlaufstelle für eine rechtssichere Abwicklung?
Herzliche Grüße
Susanne Springer