Expertenforum - SV-Prüfung - Verbeitragung bei pauschaler Versteuerung

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  • 01
    SV-Prüfung - Verbeitragung bei pauschaler Versteuerung

    Liebes Team,


    bei unserem Mandanten wurde eine LSt-Prüfung vorgenommen. Hierbei kam raus, dass es der Mandant versäumt hat, alle Zuwendungen an die Mitarbeiter ins Lohnkonto aufzunehmen. Der Vereinfachung halber wurde jetzt festgesetzt, dass für die Prüfungsjahre jeweils ein festgelegter Prozentsatz der kummulierten Zuwendungen pauschal nach 37b versteuert werden soll. Nun ist es ja aber so, dass bei dieser Art der Versteuerung auch SV-Beiträge anfallen.

    Nun ist es so, dass es ein großer Mandant mit über 100 Mitarbeitern und dementsprechend vielen Krankenkassen ist. Eine "korrekte" Aufdröselung der SV-Beiträge auf die Mitarbeiter / die Krankenkasse ist im Rahmen der oben genannten Regelung schlichtweg nicht möglich. Gibt es hierfür eine probate Regelung zB nach einer Quotienregelung hinsichtlich der Beitragssummen oder ähnliches oder gibt es hier eine alternative Anlaufstelle für eine rechtssichere Abwicklung?


    Herzliche Grüße

    Susanne Springer

  • 02
    RE: SV-Prüfung - Verbeitragung bei pauschaler Versteuerung

    Guten Tag,
     
    im Rahmen einer Steuerprüfung durch Lohnsteuerhaftungsbescheid festgestellte Arbeitsentgelte sind individuell für jeden Mitarbeitenden zu verbeitragen.
    Insoweit ist eine Auswertung des Lohnsteuerhaftungsbescheides notwendig.
     
    Eine pauschale Verbeitragung ist hier nicht vorgesehen, da die individuellen Beitragsgruppen maßgeblich sind. Für betroffene, nicht sozialversicherungs-
    pflichtige Personen entfällt eine entsprechende Auswertung.
     
    Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit sich mit dem zuständigen Prüfdienst der Rentenversicherungsträger bei anstehender Betriebsprüfung auf eine Verfahrensweise
    zu verständigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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