Guten Tag,
ist es möglich einen Mitarbeiter SV-Pflichtig voll abzurechen, wenn er unter der Minijobgrenze (zur Zeit 556,00€) verdient? Mögliche Jahressonderzahlungen etc. sind berücksichtig und er bleibt weiterhin unter dieser Grenze.
Oder muss er als Minijobber bei der Minijobzentrale angemeldet werden?
Mit freundlichen Grüßen