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  • 01
    SV-Pflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter 556,00€

    Guten Tag,


    ist es möglich einen Mitarbeiter SV-Pflichtig voll abzurechen, wenn er unter der Minijobgrenze (zur Zeit 556,00€) verdient? Mögliche Jahressonderzahlungen etc. sind berücksichtig und er bleibt weiterhin unter dieser Grenze.

    Oder muss er als Minijobber bei der Minijobzentrale angemeldet werden?


    Mit freundlichen Grüßen


     

  • 02
    RE: SV-Pflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter 556,00€

    Hallo Meier123,
     
    eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556,00 Euro) nicht überschreitet. In einem solchen Fall ist alternativlos eine Anmeldung an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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