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  • 01
    SV-pflichtiger Mitarbeiter und Bezieher von Arbeitslosengeld unter 15 Stunden wöchentlich

    Guten Tag,


    lt. Information dieses Merkblatts der Agentur für Arbeit Dezember 2024 www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-nebeneinkommen_ba035670.pdf sind Mitarbeiter unter 15 Wochenstunden frei von der Arbeitslosenversicherung, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.


    Gilt dies auf für die Arbeitgeberbeiträge?


    Bitte geben Sie die Quelle mit an, da ich leider bisher nichts gefunden habe.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


    Silke K.


     

  • 02
    RE: SV-pflichtiger Mitarbeiter und Bezieher von Arbeitslosengeld unter 15 Stunden wöchentlich

    Guten Tag,
     
    Versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Personen, die während einer Zeit, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, eine Beschäftigung ausüben . 
    Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungen, die während der Zeit, in der ein Anspruch auf Teilarbeitslosengeld besteht, ausgeübt werden (§27 Abs. 5 SGB III).
     
    Diese Regelung ist in Verbindung mit § 138 SGB III zu sehen, in der ein Arbeitslosengeldanspruch bei einer gleichzeitig ausgeübten Beschäftigung
    von weniger als 15 Stunden in der Woche nicht ausgenommen ist.
     
    Ausgenommen von dieser Regelung sind Bezieher von Teilarbeitslosengeld und mangels besonderer Regelung Bezieher von Bürgergeld.
     
    Zu Ihrer Frage bedeutet das, dass Arbeitslosengeldbezieher in einer grundsätzlich versicherungspflichtigen Beschäftigung in dieser Konstellation versicherungsfrei
    in der Arbeitslosenversicherung sind. Darüber hinaus fällt ein separater Arbeitgeberanteil nicht an. Die Arbeitslosenversicherung ist mit 0 zu schlüsseln
    und die Personengruppe 101 zu verwenden.
     
    Die anderen Personenkreise (Bürgergeld, Teilarbeitslosengeld) unterliegen auch der Arbeitslosenversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: SV-pflichtiger Mitarbeiter und Bezieher von Arbeitslosengeld unter 15 Stunden wöchentlich

    Liebes Expenteam,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Arbeitswoche. Sie haben mir sehr geholfen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Silke K.

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