Guten Tag,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin ist bei uns 19,50 Stunden/Woche in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. In einem anderen Unternehmen ist sie geringfügig beschäftigt. Zum 01.11.2025 wechselt die Mitarbeiterin zu dem anderen Unternehmen als sozialversicherungspflichtig und mit 19,50 Stunden/Woche. Bei uns soll sie weiter beschäftigt werden, allerdings als geringfügige Beschäftigung.
Das müsste zulässig sein, oder?
Sollten wir den Arbeitsvertrag einfach auf die Stundenanzahl der geringfügigen Beschäftigung anpassen oder sollten wir den alten Arbeitsvertrag auflösen und einen komplett neuen Arbeitsvertrag machen?
Uns gehts darum, damit die Beschäftigte im Nachgang keinen Nachteil hat.
Mit freundlichen Grüßen