Das Gehalt der Mitarbeiterin beträgt seit 2024 € 776,09. Sie hat eine mischfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung € 226,09 + AG-Zuschuss € 33,91). Wegen der Anhebung der Minijobgrenze auf € 556,- Euro ist ihr sv-pflichtiges Entgelt mit € 550,- ab Jan. 2025 in den Minijobbereich gerutscht, was erst im August 2025 bemerkt wurde.
Das war nicht gewollt, sie sollte weiterhin sv-pflichtig beschäftigt werden. Kann das durch eine Gehaltsanpassung rückwirkend ab Jan. 2025 korrigiert werden?