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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    sv-pflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich mit Entgeltumwandlung

    Das Gehalt der Mitarbeiterin beträgt seit 2024 € 776,09. Sie hat eine mischfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung € 226,09 + AG-Zuschuss € 33,91). Wegen der Anhebung der Minijobgrenze auf € 556,- Euro ist ihr sv-pflichtiges Entgelt mit € 550,- ab Jan. 2025 in den Minijobbereich gerutscht, was erst im August 2025 bemerkt wurde.

    Das war nicht gewollt, sie sollte weiterhin sv-pflichtig beschäftigt werden. Kann das durch eine Gehaltsanpassung rückwirkend ab Jan. 2025 korrigiert werden?

  • 02
    RE: sv-pflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich mit Entgeltumwandlung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich endet bei dauerhafter Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze die Sozialversicherungspflicht.
     
    Sofern das Arbeitsentgelt arbeitsrechtlich zulässig rückwirkend angehoben wird,  kann es bei der Sozialversicherungspflicht verbleiben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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