Sehr geehrtes Expertenteam,
gerne habe ich ein Anliegen das gelöst werden muss. Ich hoffe Sie können mir in dieser Hinsicht weiterhelfen.
Fall:
Herr u. Fischer ist in seiner eigenen Firma, als einziger Mitarbeiter angestellt.
Er ist bereits Rentner, bezieht über diese Firma eine Betriebsrente und bekommt einen PKW zur Nutzung.
Wir betreuen diese Abrechnung seit 01-2024.
Bis 12-2023 – im anderen Steuerbüro – wurde der PKW SV frei abgerechnet.
Ich sehe dazu keine Begründung und rechne diesen SB PKW – als SV pflichtigen Bestandteil ab.
Herr Fischer kann das nicht verstehen und ich habe auch keine Idee, warum das in 2023 so gemacht wurde?
ODER mach ich es einfach falsch und der SB PKW ist hier tatsächlich SV frei abzurechnen?
Bitte um eine Antwort hierzu. Vielen Dank