Ein Werkstudent hat seine Bachelorarbeit bereits fertig geschrieben und wartet jetzt noch auf das Kolloquium. Eingeschrieben ist der Werkstudent bis zum 28.02.2026.
Der Werkstudent möchte nun mehr als 20 Stunden arbeiten, da er keine Vorlesungen mehr besuchen muss.
Können wir den Werkstunden trotzdem bis zur Wartezeit auf das Kolloquium mit dem Werkstudentenprivileg abrechnen oder müssen wir ihn als voll SV-Pflichtig abrechnen, sobald er mehr als 20 Stunden arbeitet?