Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine befristete Beschäftigte (Psychologin in Ausbildung) mit einem monatlich Entgelt, das bisher über der Minijobgrenze lag.
Aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit liegt das monatliche Entgelt nun unter der Minijobgrenze.
Wie ist diese Beschäftigte nun sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen bzw. kann ein Beitrags- und Personengruppenwechsel als Minijob angewendet werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.