Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiterin, welche in Elternzeit ist.
Nun folgt während der Elternzeit die Kündigung, sodass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit enden wird.
Reicht in dem Fall die SV-Meldung mit Grund 30 (Abmeldung Ende Beschäftigung) aus oder benötigt die Krankenkasse zusätzlich auch die Meldung mit Grund 37 (Ende Elternzeit)?
Danke.