Hallo Expertenteam,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist seit dem 14.05.2024 krankgeschrieben.
Seit dem 26.06.2024 ist er im Krankengeldbezug.
Er wird jetzt zum 10.11.2025 ausgesteuert.
Wir haben jetzt von der Arbeitsagentur die Aufforderung zur Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung bekommen.
Welche SV-Meldung ist von uns abzusetzen, wenn der Mitarbeiter ausgesteuert ist?
Eine Abmeldung mit Abmeldegrund 30 oder 34?
Bisher haben wir bei Fällen mit Aussteuerung eine Abmeldung mit Meldegrund 34 abgesetzt, ist das grundsätzlich richtig/der Standartfall?
Vielen Dank und viele Grüße