Sehr geehrte Damen und Herren,
im Statusfeststellungsverfahren eines GmbH-Geschäftsführers wurde die "Ausübung einer selbständigen Tätigkeit" festgestellt. Dies bedeutet nun auch, dass für diesen Geschäftsführer keine Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und IU abgeführt werden müssen. Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
S. Jung