Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    SV-freier GmbH-Geschäftsführer: Umlagepflicht?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Statusfeststellungsverfahren eines GmbH-Geschäftsführers wurde die "Ausübung einer selbständigen Tätigkeit" festgestellt. Dies bedeutet nun auch, dass für diesen Geschäftsführer keine Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und IU abgeführt werden müssen. Ist das korrekt?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    S. Jung

  • 02
    RE: SV-freier GmbH-Geschäftsführer: Umlagepflicht?

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist die Umlagepflicht zur Erstattung der Aufwendungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (U1) unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für Geschäftsführer einer GmbH ausgeschlossen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
     
    Da in Ihrem Fall der GmbH-Geschäftsführer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, entfällt auch die Umlage 2, da hier entscheidend ist, dass ein U2-pflichtiger Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
    Ebenfalls ist die Insolvenzgeldumlage nicht zu entrichten. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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