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  • 01
    SV-Beitrag auf Urlaubsabgeltung

    Liebes Expertenteam,

    ein Mitarbeiter war in 2024 und 2025 komplett im Krankenstand und hat kein Gehalt bezogen.

    Nun bekommt er im Dez. 2025 eine Urlaubsabgeltung von rd. 5.000 EUR ausbezahlt.

    Normal liegt hier ein Einmalbezug vor.

    Lt. Lohnprogramm werden aber für diese Urlaubsabgeltung keinerlei SV-Beiträge einbehalten - kann das richtig sein?

    Danke vorab und viele Grüße

  • 02
    RE: SV-Beitrag auf Urlaubsabgeltung

    Guten Tag,
     
    beitragsrechtlich ist die Urlaubsabgeltung wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu behandeln.
     
    Dazu regelt § 23a SGB IV folgendes: das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigte zu berücksichtigen, soweit das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze ist der Teil der Beitragsbemessungsgrenze, der der Dauer aller Beschäftigungsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr bis zum Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraumes entspricht, dem einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. Zur Feststellung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sind die beitragspflichtigen Tage maßgebend.
     
    Sofern keine beitragspflichtigen Tage vorliegen, weil für die gesamte Zeit Krankengeld gezahlt wird, liegt keine anteilige Beitragsbemessungsgrenze vor. Die Konsequenz daraus ist, dass Beiträge nicht zu erheben sind.
     
    Dies hat für Ihren Fall zur Folge, dass die Urlaubsabgeltung, wie richtig innerhalb der Lohnabrechnung festgestellt, nicht zu verbeitragen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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