Sehr geehrte Damen und Herren,
ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Mitarbeiter hat während seiner zweimonatigen Elternzeit im Kalenderjahr 2024 eine Einmalzahlung erhalten. Von dieser Einmalzahlung wurden keine Krankenkassenbeiträge einbehalten. Jetzt fordert die Krankenkasse von dem Mitarbeiter direkt eine Beitragszahlung an. Liegt dies daran, dass bei diesem Mitarbeiter kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und ist es normal das die Forderung so zeitversetzt von der Krankenkasse gestellt wird ? Hätte der Mitarbeiter eventuell selbst die Krankenkasse über die Elternzeit informieren müssen ?
Vielen Dank.