Das regelmäßige Entgelt eines AN liegt im Übergangsbereich und wird nach den entsprechenden Grundsätzen verbeitragt. Nun befindet sich der AN in Elternzeit und erhält während der Unterbrechung, also in einem Monat ohne lfd. Entgelt, eine sv-pflichtige Einmalzahlung i.H.v. weniger als 520,- €. Wie erfolgt in diesem Fall die Ermittlung der SV-Beiträge für die Einmalzahlung? Ist es nicht so, dass die Einmalzahlung dann dem letzten sv-pflichtigen Zeitraum zugeordnet wird und die Beiträge dann vom lfd. Entgelt dieses Monats zzgl. der Einmalzahlung nach den Regeln des Übergangsbereichs ermittelt werden? Oder muss die Einmalzahlung in dem Unterbrechungsmonat separat betrachtet werden, sodass, da das Entgelt unter 520,- € liegt, der AG die SV-Beiträge komplett alleine trägt?
Expertenforum - SV-Beiträge Einmalzahlung im Übergangsbereich während Unterbrechung

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SV-Beiträge Einmalzahlung im Übergangsbereich während Unterbrechung
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RE: SV-Beiträge Einmalzahlung im Übergangsbereich während Unterbrechung
Hallo Buschfunk,
für die Verbeitragung von Einmalzahlungen sind die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen anhand der SV-Tage zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt zu ermitteln.
Einmalzahlungen werden grds. dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zugeordnet. Bei Einmalzahlungen während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses (z.B. während Elternzeit) ist der letzte vorangegangene Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahrs der Zuordnungszeitraum.
Sofern danach in Ihrem Sachverhalt das Gesamtentgelt im Zuordnungsmonat im Übergangsbereich liegt, ist die Einmalzahlung nach den Regelungen des Übergangsbereichs zu verbeitragen.
Mit freundlichen Grüßen
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