Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Fall:
Unser Mitarbeiter kann aufgrund mehrerer körperlichen Einschränkungen, die auch attestativ bestätigt sind, nicht mehr an seinem Arbeitsplatz eingesetzt werden und ist aufgrund von Alternativen unbezahlt freigestellt. Unsere Anwälte haben uns geraten, aufgrund möglicher rechtlicher Konsequenzen und, im schlimmsten Falle, Rückzahlungen, die SV Beiträge weiterhin zu zahlen. Also obwohl es keine SV Tage mehr gibt, kein Entgelt bezahlt wird, sollen die SV-Beiträge weiterhin bedient werden. Dies stellt unsere Abrechnungsstelle jetzt vor ein Problem, da es diese Vorgehensweise bisher noch nicht gab.
Wie ist es aus der Sicht der KK: Haben Sie diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln können? Wäre es generell problematisch, wenn SV Beiträge rückwirkend bezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße