Liebes Team,
ich habe eine Frage.
Ein weiterbeschäftigter Altersvollrentner, mit freiwilliger gesetzlicher KV, hat rückwirkend zum 01.12.2026 seine Arbeitszeit reduziert und fällt damit bereits für 12.2025 unter die Jahresentgeltgrenze. Wird dieser dann automatisch per 12.2025 wieder pflichtversichert oder muss er dies selber bei der KK klären und uns als Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung der KK vorlegen, in der bescheinigt wird, dass er ab 12.2025 wieder pflichtversichert ist.?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.