Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Stundenlohnempfänger mit Fehlzeiten

    Hallo,

    bei unseren Beschäftigten kann es vorkommen, dass Mitarbeiter, die auf Stundenbasis arbeiten, in einem Monat gar nicht arbeiten. Unser DATEV-Lohnprogramm zeigt dann folglich die Fehlermeldung, dass keine Entgeltabrechnung erstellt werden kann. Ist in diesen Fällen zwingend eine unbezahlte Fehlzeit zu berücksichtigen, die zu einer Unterbrechungsmeldung führt?

    Betroffen sind z. B. studentische Hilfskräfte, die aus privaten oder betrieblichen Gründen in einem Monat nicht arbeiten und somit auch keine Stundenzettel einreichen. Arbeitsvertraglich sind solche "Lücken" möglich.

    Wir sind uns jedoch unsicher, wie im Rahmen der Lohnabrechnung damit umzugehen ist.

  • 02
    RE: Stundenlohnempfänger mit Fehlzeiten

    Hallo JLohn,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen, wie die von Ihnen beschriebene „Unterbrechung“ im Entgeltabrechnungsprogramm zu hinterlegen ist, keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Zur weiteren Vorgehensweise bitten wir Sie, ggf. den zuständigen Softwareanbieter zu kontaktieren.
     
    In der Sozialversicherung gilt diesbezüglich grundsätzlich folgendes.
     
    Eine Unterbrechungsmeldung im Sinne der Sozialversicherung ist vom Arbeitgeber dann zu übermitteln, wenn die Entgeltzahlung wegen des Bezugs einer Entgeltersatzleistung (z. B. bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder die Inanspruchnahme von Elternzeit) für mindestens einen vollen Kalendermonat endet, das Beschäftigungsverhältnis aber weiterbesteht. Sie informiert die Krankenkasse, dass kein Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.
     
    Bei einer Arbeitsunterbrechung z. B. wegen einer „unbezahlten Fehlzeit“ von länger als einem Monat ist zum Ablauf des Monats (Zeit-, nicht Kalendermonat) eine Abmeldung (Grund „34“) zu erstatten. Obwohl diese umgangssprachlich auch „Unterbrechungsmeldung“ genannt wird, stellt sie eine Abmeldung nach den Regelungen der DEÜV dar.
     
    Das hat zur Folge, dass bei Wiederaufnahme der Beschäftigung eine erneute Anmeldung mit dem Grund „13“ zu übermitteln ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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