Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Stundenlöhner krank vor Arbeitsaufnahme

    Was passiert mit einem Stundenlöhner (Minijobber) der krank wird, bevor er gearbeitet hat?

    Beispiel: Vertrag startet am 1. des Monats, der Mitarbeiter sollte das erste mal am 14. arbeiten, erkrankt aber langfristig ab dem 10. des Monats.

    Soll er mit "krank bei Eintritt" angelegt werden?

     

  • 02
    RE: Stundenlöhner krank vor Arbeitsaufnahme

    Hallo N. Arnaut,
     
    bei Ihrer Frage zur Entgeltfortzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsaufnahme eines Minijobbers sind vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen betroffen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Frage im Rahmen dieses Forums keine konkrete Stellungnahme, sondern nur eine allgemeine Information geben können.
     
    Kann ein Arbeitnehmer seine neue Beschäftigung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht aufnehmen, so wird zunächst kein Beschäftigungsverhältnis begründet.
     
    Dies beginnt grundsätzlich mit dem Tag, zu dem das Beschäftigungsverhältnis begründet wird, d. h., der Tag, an dem die geforderten Voraussetzungen, nämlich das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt erfüllt werden.
     
    Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale hat in einem solchen Fall entweder mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme oder spätestens mit dem ersten Tag des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung zu erfolgen.
     
    Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit der Minijob-Zentrale in Verbindung zu setzen, um mit dieser den genauen Beschäftigungsbeginn abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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