Guten Tag,
wie gehen wir sozialversicherungsrechtlich korrekt als Arbeitgeber mit folgendem Fall um:
Mitarbeiter erbringt teilweise Arbeitsleistung (2-3 Stunden) während einer Arbeitsunfähigkeit (Attest liegt vor) , weil der Mitarbeiter noch nicht nach einer OP oder während Erkältung/Grippe/Corona..) arbeiten kann.
Dürfen diese Tage nicht bei der Berechnung der 42-Tage Lohnfortzahlung berücksichtigt werden ? Sofern bereits ein Krankentagegeld bezogen wird, werden diese Tage als "ganze Tage" aus dem Krankengeldbezug gestrichen?
Vielen Dank.