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  • 01
    Studienabschluss

    Hallo,

    eine Beschäftigte Studentin teilte uns im mit, dass ihr Studium nach der Studienabschlussbescheinigung am 28.11.25 endete. Die Exmatrikulation erhält sie erst mit Ende des Semesters zum 31.03.2026. Wir haben sie nun ab 01.12.25 mit 1-1-1-1 geschlüsselt. Erfolgt hier eine Umschlüsselung erst zum 01.04.26 mit 1-1-1-1 oder ist das Datum der Studienabschlussbescheinigung ausschlaggebend?

    Vielen Dank für die Unterstützung.

     

  • 02
    RE: Studienabschluss

    Guten Tag,
     
    zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören alle Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Hat der Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang vorgesehene letzte Prüfungsleistung, etwa die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit, erbracht, endet das Stu­dium nicht mit dem Datum der letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ab­lauf des Mo­nats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich un­ter­rich­tet wurde. Damit ist der Zugang des per Briefpost vom Prü­fungs­amt über­mit­tel­ten vorläufigen Zeugnisses gemeint.
     
    Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Werkstudentenprivileg anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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