Expertenforum - studentisches Pflichtpraktikum und gleichzeitig geringfügige Beschäftigung

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  • 01
    studentisches Pflichtpraktikum und gleichzeitig geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag liebe Experten,

    vom 03.03.2025 bis zum 25.07.2025 wird eine Studentin bei uns ein während des Studiums vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren. Sie erhält dafür von uns monatlich 650 Euro. Leider bekam ich jetzt erst ihren Personalfragebogen zurück, wonach sich herausstellte, dass sie sich auch in Elternzeit befindet und vom 01.04.24 - 30.06.25 bei einem anderen Arbeitgeber einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Eigentlich hätte ich die Studentin als Praktikantin mit dem PGS 190 und dem BGRS 0000 angemeldet. Geht das bei diesem Sachverhalt immer noch?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: studentisches Pflichtpraktikum und gleichzeitig geringfügige Beschäftigung

    Hallo LyO,
     
    neben einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bei einem anderen Arbeitgeber (während der Elternzeit) ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von Minijob und vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht. Sofern ein „Arbeitsentgelt“ gezahlt wird, ist in einem solchen Fall – wie von Ihnen korrekt beschrieben - eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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