Guten Tag liebe Experten,
vom 03.03.2025 bis zum 25.07.2025 wird eine Studentin bei uns ein während des Studiums vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren. Sie erhält dafür von uns monatlich 650 Euro. Leider bekam ich jetzt erst ihren Personalfragebogen zurück, wonach sich herausstellte, dass sie sich auch in Elternzeit befindet und vom 01.04.24 - 30.06.25 bei einem anderen Arbeitgeber einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Eigentlich hätte ich die Studentin als Praktikantin mit dem PGS 190 und dem BGRS 0000 angemeldet. Geht das bei diesem Sachverhalt immer noch?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.