Guten Tag,
ich habe den Fall einer Studentin, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolviert. Sie ist im Ausland (Österreich) krankenversichert, studiert aber an einer deutschen Universität und ist in Deutschland wohnhaft. Kann sie trotzdem in allen SV-Zweigen beitragsfrei abgerechnet werden und muss in diesem Fall auch eine Beitragseinzugskasse hinterlegt werden? Es ist ja keine deutsche Krankenversicherung vorhanden. Muss im Hinblick auf die Höhe des Entgeltes noch etwas beachtet werden bzgl. der Sozialversicherungsfreiheit? Das Entgelt wird schwanken und voraussichtlich über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Vielen Dank und beste Grüße
Paula H.