Hallo,
eine Studentin schreibt in einem Unternehmen Ihre Bachelorarbeit. Die Schreibdauer beträgt 4 Monate. Sie erhält kein Entgelt, ist aber Tageweise im Büro des Unternehmens um dort EDV Programme etc. zu nutzen. Vorher hat Sie in diesem Betrieb Ihr Pflichtpraktikum absolviert. Ist dies sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigten bzw. zu melden.
Lieben Dank.