Guten Morgen,
wir beschäftigen eine Studentin (Vorlage Semesterbesch. 04-09/2025 sowie einer Teilnahmebescheinigung Studienvorbereitender Deutschkurs 02.04.-25.06.2025) seit Mai 2025 mit 20 Wochenstunden im Zeitvertrag für 1 Jahr.
Ab 01.07.2025 möchten wir sie mit 39 Wochenstunden beschäftigen. Sie befindet sich ab 26.06.2025 in der vorlesungsfreien Zeit. Ist es richtig, dass sie ab 01.07.2025 - 30.09.2025 sozialversicherungsfrei bleibt und sich weiter als Studentin krankenversichern kann?
Ab 01.10.2025 würde sie dann versicherungspflichtig weiter beschäftigt werden.