Ich hatte in der Zeit vom 01.03.2023 bis 31.12.2023 eine Studentin mit einem Verdienst in Höhe von 240,00 Euro im Monat eingestellt. Da sie gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber mit einem Verdienst von 520,00 Euro angestellt war, habe ich sie als Werkstudentin mit der Beitragsgruppe 0100 verbeitragt. Der andere Arbeitgeber hatte sie mit der Beitragsgruppe 1111 gemeldet. Hierüber gibt es mit der zuständigen Krankenkasse einen regen Schriftverkehr.
Ich habe von der zuständigen Krankenkasse jetzt folgende Mitteilung erhalten:
"Sie haben die Beschäftigung von Frau Britta Steiner als studentische Beschäftigung mit der Beitragsgruppe 0100 abgerechnet.
Frau Steiner hat zwei Beschäftigungen. Der andere Arbeitgeber hat Frau Steiner mit der Beitragsgruppe 1111 angemeldet, da Frau Steiner dort nicht nachgewiesen hat, dass Sie Studentin ist.
Bei zwei ausgeübten Beschäftigungen muss die Abrechnung gleich erfolgen. Eine studentische Beschäftigung mit der Beitragsgruppe 0100 kann nicht neben einer Beschäftigung mit der Beitragsgruppe 1111 laufen.
Bitte ändern Sie daher die Beschäftigung von 0100 auf 1111".
Muss ich aufgrund der Mitteilung (per Mail) der Krankenkasse bei mir die Beitragsgruppe auf 1111 ändern und die Beschäftigung bei mir nachverbeitragen sowie die Arbeitnehmerbeiträge von der Studentin anfordern, obwohl mir anderslautenden Unterlagen vorliegen?