Hallo liebes Experten-Team,
wir beschäftigen eine Studentin aus Frankreich, die hier von 9/24 bis 7/25 ein Praktikum absolviert (Werkstudentin). Ihre französische Immatrikulationsbescheinigung ist für 2024/2025 ausgestellt und nach ihren Angaben bis August 2025 gültig.
Für das WS 24/25 war sie an der Uni Heidelberg immatrikuliert. Eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2025 konnte nicht vorgelegt werden, da im März die Masterprüfung abgelegt wurde, eine Immatrikulation an der Uni Heidelberg bestand seit dem nicht mehr. In Frankreich besteht die Immatrikulation weiterhin.
Wie ist das Beschäftigungsverhältnis ab April 2025 SV-rechtlich zu führen (bleibt der Werkstudentenstatus weiterhin bestehen?), welche Nachweise müssen noch vorgelegt werden? Gilt die französische Immatrikulation weiterhin?
Vielen Dank
Viele Grüße
R. Schüssler