Liebes Experten-Team,
wir haben derzeit einen freiwilligen Praktikanten, der in Vollzeit bereits seit Februar 25 für uns tätig ist. Derzeit ist er als vollpflichtig in der Sozialversicherung eingestuft. Eigentlich hätte er diese Tätigkeit zum 31.07.2025 beendet.
Jetzt soll aber die Tätigkeit bei uns um ein Monat bis 31.08.2025 mit 20 Stunden verlängert werden. Zeitgleich hat er auch einen Vertrag über eine studentische Tätigkeit mit 20 Stunden bei einem anderen Unternehmen unterzeichnet.
Er ist durchgehend immatrikuliert und hat im August Semesterferien.
Jetzt unsere Frage: Können wir den bestehenden Vertrag um einen Monat verlängern? Wenn ja, wie müssen wir ihn ab dem 01.08.2025 in der Sozialversicherung einstufen? Was bedeutet das für die zweite Tätigkeit? Kann der Praktikant/Student in zwei unterschiedlichen Firmen als "Student" im Sinne der Sozialversicherung geschlüsselt werden da Semesterferien sind?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering