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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Studentenbeschäftigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben einen eingeschriebenen Studenten der jetzt seine Projektarbeit für sein Studium 3 Monate bei uns schreiben möchte.


    Für seine Projektarbeit soll er seine monatliche Vergütung von 500 Euro brutto erhalten.

    Nach unseren Infos müsste der Student mit Personengruppe 190 und SV- frei abgerechnet werden.


    Außerdem müsste unser Student ja eine Krankenkasse hinterlegt bekommen, da die Anmeldung / Beschäftigungsbeginn erzeugt werden muss.

    Wie ist vorzugehen, wenn unser Student ( 21 Jahre ) noch über seine Eltern versichert ist / und die Eltern sind Privatversichert?


    Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: Studentenbeschäftigung

    Hallo PersonalMB,
     
    Ihrer Vorgehensweise, die von Ihnen beschriebene Projektarbeit des Studenten sozialversicherungsrechtlich analog den Regelungen eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums abzurechnen (Personengruppenschlüssel „190“), stimmen wir zu.
     
    Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen die Anmeldung bei der Krankenkasse vorzunehmen, bei der zuletzt eine Krankenversicherung bestand. Sofern, wie in Ihrem Fall geschildert, keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, hat der Arbeitgeber den Studenten bei einer nach §§ 173 ff. SGB V wählbaren gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.
     
    Die Wahl der Krankenkasse obliegt in diesen Fällen also dem Arbeitgeber.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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