Expertenforum - Studenten ermäßigter Beitragssatz KV

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  • 01
    Studenten ermäßigter Beitragssatz KV

    Wir wollen einen Studenten für 9 Wochen vom 01.07-31.08.2025 beschäftigen. Er hat bei uns schon für 2 Monate in diesem Jahr gearbeitet und war kurzfristig beschäftigt. Er hat mehr als 26 Wochen über die 20 Stundegrenze gearbeitet in anderen Betrieben. Wir können ihn nicht als Werkstudent beschäftigen. Gilt für die 9 Wochen der ermäßigte Beitragssatz für die Krankenversicherung?

  • 02
    RE: Studenten ermäßigter Beitragssatz KV

    Guten Tag,
     
    der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung gilt für pflichtversicherte Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung findet Anwendung bei pflichtversicherten Beschäftigten, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
     
    Keinen Anspruch auf Krankengeld haben u.a. Studierende und Praktikanten (§ 44 Abs. 2 SGB V). Weiterhin gilt auch für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als 10 Wochen der ermäßigte Beitragssatz.
     
    Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist die Beschäftigung auf weniger als 10 Wochen befristet, so dass der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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