Wir wollen einen Studenten für 9 Wochen vom 01.07-31.08.2025 beschäftigen. Er hat bei uns schon für 2 Monate in diesem Jahr gearbeitet und war kurzfristig beschäftigt. Er hat mehr als 26 Wochen über die 20 Stundegrenze gearbeitet in anderen Betrieben. Wir können ihn nicht als Werkstudent beschäftigen. Gilt für die 9 Wochen der ermäßigte Beitragssatz für die Krankenversicherung?
Expertenforum - Studenten ermäßigter Beitragssatz KV

Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Studenten ermäßigter Beitragssatz KV
-
02
RE: Studenten ermäßigter Beitragssatz KV
Guten Tag,
der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung gilt für pflichtversicherte Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung findet Anwendung bei pflichtversicherten Beschäftigten, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben u.a. Studierende und Praktikanten (§ 44 Abs. 2 SGB V). Weiterhin gilt auch für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als 10 Wochen der ermäßigte Beitragssatz.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist die Beschäftigung auf weniger als 10 Wochen befristet, so dass der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service