Guten Morgen,
wir beschäftigen einen Studenten (Jahrgang 1995), der dieses Jahr im Oktober mit seinem 8. Fachsemester im Masterstudiengang startet. Bei uns arbeitet er als studentische Hilfskraft seit November 2024.
Wir lange darf man Student sein und im Minijobbereich arbeiten? Ich möchte ihn nicht zu lange als studentische Hilfskraft beschäftigen als ich darf.
Vielen Dank.
Peter Weber