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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Student und Minijob

    Guten Morgen,


    wir beschäftigen einen Studenten (Jahrgang 1995), der dieses Jahr im Oktober mit seinem 8.  Fachsemester im Masterstudiengang startet. Bei uns arbeitet er als studentische Hilfskraft seit November 2024.


    Wir lange darf man Student sein und im Minijobbereich arbeiten? Ich möchte ihn nicht zu lange als studentische Hilfskraft beschäftigen als ich darf.


    Vielen Dank.


    Peter Weber

  • 02
    RE: Student und Minijob

    Hallo Herr Weber,
     
    bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten im Rahmen des Werkstudentenprivilegs (Beitragsgruppenschlüssel 0100; Personengruppenschlüssel „106“) mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer ist von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass bei einer Studienzeit von bis zu 25 Fachsemestern - je Studiengang – das Studium (noch) im Vordergrund steht und aus diesem Grund, die für beschäftigte Studenten maßgebenden versicherungsrechtlichen Regelungen anzuwenden sind. Fachsemester dokumentieren hierbei die Zeiten des aktuell betriebenen Studiengangs.
     
    Zu beachten ist hierbei, dass das Vorliegen des Studentenstatus auf die Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung keine Auswirkungen hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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