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  • 01
    Student PKV

    Hallo,

    der Mitarbeiter hat bisher rund 900 EUR / Monat verdient. Er ist als Student bei einer PKV (mawista). Ab September arbeitet er quasi Vollzeit mit einem Verdienst über der Gleitzone, studiert aber weiterhin.

    Kann er als Student weiter in der PKV bleiben oder müssen wir ihn voll sv-pflichtig abrechnen?

    Also welche BGR + PGR sollen wir nutzen?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Student PKV

    Guten Tag,
     
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen im Rahmen des „Werkstudentenprivilegs“ ist zunächst die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden. Zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Ordentliche Studierende sind in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts, im Rahmen des sog. Werkstudentenprivilegs kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) immer dann auszugehen, wenn die Beschäftigungszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.
     
    Bei der 20-Stunden-Grenze handelt es sich um eine feste Grenze, von der nicht aufgrund individueller Regelungen zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb oder einer Branche abgewichen werden kann. Sobald die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden liegt, ist eine Werkstudententätigkeit nicht mehr möglich. In diesem Fall ist die Beschäftigung kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig. Eine Meldung ist dann mit der Beitragsgruppe „1111“ und dem Personengruppenschlüssel „101“ vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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