Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Student - nebenbei Praktikum

    Ein Student hat einen Praktikantenvertrag mit 20 Stunden und Entgelt und arbeitet nebenbei noch zusätzlich als studentische Hilfskraft mit 10 Stunden die Woche. Wie ist der Student in der SV mit den 10 Stunden abzurechnen? Die Geringfügigkeitsgrenze wird überschritten.

    Danke und viele Grüße,

    Annet

  • 02
    RE: Student - nebenbei Praktikum

    Guten Tag,
     
    davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt, gilt sozialversicherungsrechtlich Folgendes:
     
    Parallel zu einer Werkstudentenbeschäftigung kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ausgeübt werden.
    Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.
     
    Freiwillige Praktika hingegen sind aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen. Sollte in Ihrem Fall ein freiwilliges Praktikum vorliegen, sind die Beschäftigungsstunden zusammenzurechnen. Ergibt die Zusammenrechnung, dass der Student mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, kann das Werkstudentenprivileg nicht angewandt werden. In diesem Fall liegt Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht vor.
     
    In Ihrem Sachverhalt ist also entscheidend, ob es sich um ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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