Ein Student hat einen Praktikantenvertrag mit 20 Stunden und Entgelt und arbeitet nebenbei noch zusätzlich als studentische Hilfskraft mit 10 Stunden die Woche. Wie ist der Student in der SV mit den 10 Stunden abzurechnen? Die Geringfügigkeitsgrenze wird überschritten.
Danke und viele Grüße,
Annet