Guten Tag!
Mein Mandant möchte einen Studenten einstellen, der schon einen Minijob mit 9 Stunden hat. Da das Entgelt aus beiden Beschäftigungen die GFB-Grenze überschreiten würde, ist der geplante Minijob nicht möglich. Nun soll es ein Werkstudenten-Job sein. Dies ist m.E. nicht möglich, da in der Beschäftigung bei meinem Mandanten weniger bis 556 Euro verdient werden. Wäre es denn möglich, wenn die zeitlichen Grenzen eingehalten werden, beide Beschäftigungen als Werkstudententätigkeit abzurechnen und dadurch über 556 Euro zu kommen?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!