Sehr geehrtes Expertenforum,
wir haben einen ordentlich Studierenden mit einem befristeten Arbeitsvertrag vom 01.06.-31.10.25 mit 40 Wochenarbeitsstunden.
Im Zeitraum 02.08.-21.09.25 ist die vorlesungsfreie Zeit/Semesterferien.
Wäre es korrekt, den Student im Zeitraum 01.06.-03.08.25 sowie vom 22.09.-31.10.25 als sv-pflichtigen Arbeitnehmer in allen Zweigen abzurechnen, also 101 - 1111 (da Arbeitszeit über 20Std/Woche, Werkstudentenregelung greift nicht).
Für die Dauer der Semesterferien wäre die Abrechnung als Werkstudent (SV Pflicht nur in RV) im Zeitraum 04.08. - 21.09. aber möglich, da im letzten Zeitjahr keine Beschäftigung über 26 Wochen über 20 Std/Woche vorlag? Diese entsprechende Bestätigung des Students liegt vor.
Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Savanna