Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Studenten, der 16 Stunden bei uns tätig ist.
Nun möchte er nebenher ein Kleingewerbe anmelden. Wie prüfen wir in diesem Fall die Studenteneigenschaft? Ist die Tätigkeit als Selbständiger genauso in die 20 Stunden-Grenze (Vorlesungsfreie Zeit) einzubeziehen oder gibt es hierzu Besonderheiten? Wie können wir uns die Angaben nachweisen lassen? Reicht eine einfache Erklärung des Studenten über den Umfang der Tätigkeit im Kleingewerbe?
Vielen Dank und viele Grüße