Guten Morgen liebes Experten-Team,
für den folgenden Sachverhalt möchte ich Sie um Unterstützung bitten:
- Ordentlich Studierender; Studienende voraussichtlich 03/2026
- Beschäftigung bei vorherigem Arbeitgeber von 01.09.2024 bis 31.01.2025 mit Werkstudentenregelung (0100/106)
- Bei uns vom 17.02.2025 bis 18.07.2025 vorgeschriebenes Zwischenpraktikum (0000/190)
Nun soll er vom 01.08.2025 bis 30.09.2025 nochmal als Werkstudent (37,5 h/Woche, Entgelt > 2.000 EUR) bei uns eingestellt werden.
Kann diese Beschäftigung "kurzfristig" (0000/110) abgerechnet werden? Im laufenden Kalenderjahr hat er ja nur im Januar als Werkstudent gearbeitet. Die Beschäftigungen in 2024 sind nicht anrechenbar - oder?
Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank und freundliche Grüße
G. Zimmermann