In der Arztpraxis unseres Mandanten, macht ein Medizinstudent ein unentgeltliches Praktikum für den Zeitraum 30.06 bis 30.09.
Der deutsche Praktikant studiert in Polen, absolviert aber in einer niedersächsischen Praxis ein Praktikum.
Laut Studienordnung handelt es sich um ein Pflichtpraktikum.
Zum Ende der Zeit möchte der Arbeitgeber ihm gerne ein freiwilliges Entgelt zahlen.
Wie ist der Arbeitnehmer abzurechnen?