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  • 01
    Student in PKV und sv-pflichtiges Praktikum

    Ein privat krankenversicherter Student beginnt ein sv-pflichtiges Praktikum für 4 Monate. Das Praktikum ist nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben.

    Der Student ist derzeit in der studentischen Krankenversicherung der PKV versichert.


    Frage 1: Ist es korrekt, dass der Student für die Dauer des Praktikums bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern ist?


    Frage 2: Ist es korrekt, dass der Student nach Ende des Praktikums in die PKV zurückwechseln kann? Handelt es sich dabei um einen "Statuswechsel" aufgrund dessen er in die PKV zurückwechseln kann bzw. was ist die gesetzliche Grundlage dafür?


    Frage 3: In welcher Form und mit welcher Frist wäre die gesetzliche Krankenkasse am Ende des Praktikums zu unterrichten, falls ein Zurückwechseln in die PKV erfolgt.


    Vielen Dank


     

  • 02
    RE: Student in PKV und sv-pflichtiges Praktikum

    Hallo Frau Moritz,
     
    nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei dem Praktikanten um eine Person, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist und dadurch grundsätzlich in der „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) versicherungspflichtig wird. Diese hat sich durch die Einschreibung als Student auf Antrag nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.
     
    Eine solche Befreiung wirkt ausschließlich für die KVdS und verliert erst dann ihre Geltung, wenn der Status des ordentlichen Studierenden nicht mehr gegeben ist.
     
    Ein solcher Fall tritt beispielsweise durch Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung während des Studiums ein. Der Student unterliegt somit im Zeitraum des freiwilligen Praktikums der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung.
     
    Nach Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung lebt die Befreiung von der KVdS wieder auf und der Student kann seine private Krankenversicherung fortführen.
     
    Dazu wäre es für den Studenten sinnvoll, sowohl seine gesetzliche als auch die private Krankenversicherung frühzeitig zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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