Ein privat krankenversicherter Student beginnt ein sv-pflichtiges Praktikum für 4 Monate. Das Praktikum ist nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben.
Der Student ist derzeit in der studentischen Krankenversicherung der PKV versichert.
Frage 1: Ist es korrekt, dass der Student für die Dauer des Praktikums bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern ist?
Frage 2: Ist es korrekt, dass der Student nach Ende des Praktikums in die PKV zurückwechseln kann? Handelt es sich dabei um einen "Statuswechsel" aufgrund dessen er in die PKV zurückwechseln kann bzw. was ist die gesetzliche Grundlage dafür?
Frage 3: In welcher Form und mit welcher Frist wäre die gesetzliche Krankenkasse am Ende des Praktikums zu unterrichten, falls ein Zurückwechseln in die PKV erfolgt.
Vielen Dank