Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 01.08.2025 ihr Beschäftigungsverhältnis mit 10 Stunden/W. SVpflichtig aufgenommen hat.
Die Dame befindet sich aktuell im Übergangsbereich.
Ab 09.2025 will die Mitarbeiterin studieren.
Für uns stellt sich die Frage:
Muss ein Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden oder kann ein Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden
Mit den aktuellen Stunden wäre es kein Problem einen Werkstudentenvertrag abzuschließen. Es kann jedoch zur Problematik kommen, dass die wöchentliche AZ von 20 Stunden überschritten wird, weshalb es in Überlegung ist, was bei einem Werkstudentenvertrag nicht zutreffend wäre.
Wenn die Mitarbeiterin nach wie vor einen Arbeitsvertrag mit 10 Stunden/W. hat
-ist ein Werkstudentenvertrag ab 01.09.2025 zwingend erforderlich?
-wenn z.B. ein Student die Grenze der geringf. B. einhält, so muss dieser auch auf Basis der Angaben der geringf. B. abgerechnet werden.
Für uns ist es entsprechend unklar, ob auf Basis der 10 Stunden/W. ein Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden muss (da unter 20 Std.) oder abgeschlossen werden kann.
Vorab besten Dank.