Ein Student war im Jahr 2025 bis Anfang Mai familienversichert (ohne Einkommen), hat dann von Anfang Mai bis Anfang September Vollzeit pflichtversichert gearbeitet, war dann wieder von Anfang September bis Ende November familienversichert (wieder ohne Einkommen).
Im Dezember hat er bei einem neuen Arbeitgeber ein freiwilliges Praktikum in Vollzeit begonnen bis zum 31.01.2026 mit einem Bruttolohn von monatlich 1575 €.
Er ist durchgehend immatrikuliert.
Es müsste doch möglich sein, ihn für Dezember und Januar als kurzfristige Beschäftigung abzurechnen ? Könnte er sich dann rückwirkend als Student versichern, die Grenze für die Familienversicherung wäre ja überschritten.
Würde sich die Betrachtung ändern, wenn danach eine Werkstudentenbeschäftigung an das Praktikum anknüpft ?