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  • 01
    Student

    Ein Student, unter 25 Jahre im Vorpraktikum, der noch nicht immatrikuliert ist, ist über den Vater in der privaten Krankenversicherung versichert.


    Da er Entgelt erhält ist er sozialversicherungspflichtig.

    Wie verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung?


    Wie ist die Sachlage, sollte der Student während des 6 wöchigen Praktikums noch immatrikuliert werden?


    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Student

    Hallo Cornelia,
     
    bei Personen, die ein vorgeschriebenes Vorpraktikum absolvieren, hängt die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung davon ab, ob während des Praktikums Arbeitsentgelt gewährt wird.

    Bekommt der Praktikant - wie von Ihnen beschrieben - in dieser Zeit ein Arbeitsentgelt, besteht Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet in einem solchem Fall „1111“ (Personengruppenschlüssel „105“). Hierbei sind auch Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, Umlage U2 und ggf. U1) abzuführen.

    Die Folgen, die sich aus der Krankenversicherungspflicht für die bisherige private Krankenversicherung ergeben, sind mit dem betroffenen Anbieter direkt zu klären.

    Da der Student zum Zeitpunkt der Praktikumsdauer ggf. noch über einen anderen Studiengang immatrikuliert ist, hat nach unserer Einschätzung keine Auswirkungen auf die hier vorzunehmende versicherungsrechtliche Beurteilung. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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