Expertenforum - Störfall?

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  • 01
    Störfall?

    Guten Tag

    Unser Mitarbeiter hat ein Langzeitguthaben /Wertguthaben an Stunden angespart. Jetzt möchte unser Arbeitnehmer sich hiervon 1000 Stunden auszahlen lassen . Die Beschäftigung endet nicht.

    Handelt es sich in diesem Fall ebenfalls um einen Störfall?

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike H.

  • 02
    RE: Störfall?

    Guten Tag,
     
    als „Störfall“ werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexiblen Arbeitszeitmodellen oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann.
     
    Bei Ihrer Frage unterstellen wir, dass es sich um eine Wertguthabenvereinbarung im Rahmen des § 7b SGB IV handelt.
     
    Lässt sich der Arbeitnehmer das Entgeltguthaben aus einer Wertguthabenvereinbarung ganz oder teilweise auszahlen und ist es nicht für eine laufende Zeit der Freistellung oder der Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit bestimmt, tritt für den so verwendeten Teil des Wertguthabens ein Störfall gegebenenfalls auch rückwirkend ein.
     
    Insofern liegt nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ein „Störfall“ vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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