Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Stillbescheinigung pauschal für ein Jahr

    Wir haben ein Stillbeschäftigungsverbot vor der Geburt erhalten, das pauschal für 12 Monate nach der Entbindung ausgestellt wurde. TEXT: " Frau x ist auch während der Stillzeit von allen Tätigkeiten abzuraten. Es besteht somit weiterhin ein Beschäftigungsverbot nach der Entbindung für 12 Monate." Kann der Arbeitgeber dies anzweifeln, da das Stillen ja auch nicht klappen könnte? Kann in einem monatlichen Abstand die Bescheinigung angefordert werden?

  • 02
    RE: Stillbescheinigung pauschal für ein Jahr

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist in § 16 MuSchG geregelt. § 16 Abs. 1 MuSchG betrifft dabei das „klassische“ ärztliche Beschäftigungsverbot gegenüber einer schwangeren Frau. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot auch in den ersten Monaten nach der Entbindung ausgesprochen werden, wenn die Mutter nicht voll leistungsfähig ist.


    Für ein ärztliches „Stillbeschäftigungsverbot“ nach der Entbindung gibt es also keine rechtliche Grundlage.


    Vielmehr kann sich ein solches Beschäftigungsverbot aus § 12 i. V. m. § 13 Abs. 1 MuSchG ergeben. Abzustellen ist hier aber auf die konkreten Arbeitsbedingungen, die grundsätzlichen vom Arbeitgeber zu beurteilen sind.


    Das heißt, das ärztliche Stillbeschäftigungsverbot können Sie mangels gesetzlicher Grundlage anzweifeln. Der Arbeitgeber müsste selbst beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 12 MuSchG für die Erteilung eines Stillbeschäftigungsverbotes vorliegen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.