Wir haben ein Stillbeschäftigungsverbot vor der Geburt erhalten, das pauschal für 12 Monate nach der Entbindung ausgestellt wurde. TEXT: " Frau x ist auch während der Stillzeit von allen Tätigkeiten abzuraten. Es besteht somit weiterhin ein Beschäftigungsverbot nach der Entbindung für 12 Monate." Kann der Arbeitgeber dies anzweifeln, da das Stillen ja auch nicht klappen könnte? Kann in einem monatlichen Abstand die Bescheinigung angefordert werden?
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Stillbescheinigung pauschal für ein Jahr
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RE: Stillbescheinigung pauschal für ein Jahr
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist in § 16 MuSchG geregelt. § 16 Abs. 1 MuSchG betrifft dabei das „klassische“ ärztliche Beschäftigungsverbot gegenüber einer schwangeren Frau. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot auch in den ersten Monaten nach der Entbindung ausgesprochen werden, wenn die Mutter nicht voll leistungsfähig ist.
Für ein ärztliches „Stillbeschäftigungsverbot“ nach der Entbindung gibt es also keine rechtliche Grundlage.
Vielmehr kann sich ein solches Beschäftigungsverbot aus § 12 i. V. m. § 13 Abs. 1 MuSchG ergeben. Abzustellen ist hier aber auf die konkreten Arbeitsbedingungen, die grundsätzlichen vom Arbeitgeber zu beurteilen sind.
Das heißt, das ärztliche Stillbeschäftigungsverbot können Sie mangels gesetzlicher Grundlage anzweifeln. Der Arbeitgeber müsste selbst beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 12 MuSchG für die Erteilung eines Stillbeschäftigungsverbotes vorliegen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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