Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Angestellte die verheiratet ist und die mit ihrem Ehemann ein gemeinsames Kind hat. Deren Ehemann hat zwei Stiefkinder in die Ehe mitgebracht. Seit dem Zusammenzug leben diese Stiefkinder jedoch nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern bei der Ex-Frau und sind dort gemeldet. Dürfen wir daher in der Pflegeversicherung lediglich das eigene Kind berücksichtigen, oder kommen auch die zwei Stiefkinder in die Berücksichtigung? Ist eine Meldebescheinigung zwingend erforderlich, um die Kinder zu berücksichtigen? Die elektronische Rückmeldung hat bisher nur ein Kind berücksichtigt.
Stiefkinder werden aber generell nicht automatisch mitbeachtet.
Vielen Dank für die Rückmeldung und eine schöne Woche.